Methodenregistrierung bei ASCA, EMR und DEAS
Als Therapeut der Komplementärmedizin bin ich für die Behandlungsmethode „klassische Massage, Fussreflexzonenmassage und manuelle Lymphdrainage“ krankenkassenanerkannt.
Voraussetzung dazu ist eine Anerkennung und Registrierung bei einer oder beiden Registrierungs- und Kontrollstellen der Schweiz: ASCA (Schweizerische Stiftung für Komplementärmedizin) oder/und beim EMR (Erfahrungsmedizinisches Register). Ich bin bei beiden Stellen anerkannt. Gleichzeitig bin ich als Therapeut im kantonalen Register für komplementäre Behandlungen im Kanton Genf (DEAS Département de l’emploi, des affaires sociales et de la santé) eingetragen mit der entsprechenden Praxiserlaubnis.
Unterschiedliche Krankenkassenleistungen
Der Leistungskatalog der Krankenkassen ist sehr unterschiedlich. Lassen Sie sich deshalb, noch vor Beginn der Behandlung, von Ihrer Krankenkasse Dauer und Höhe einer möglichen Kostenrückerstattung bestätigen.
Keine Rückerstattung bei Helsana, SWICA, Visana und ASSURA (Massage). Vorraussetzung für eine Rückerstattung ist die Behandlung durch einen eidg. dipl. medizinischen Masseure.
Abrechnung und Rückerstattung
Sie bezahlen Ihre Behandlung in der Praxis oder bei der Behandlung bei Ihnen zu Hause, im Büro oder im Hotel gleich vor Ort in bar. Sie erhalten von SOS-Massage eine Abrechnung mit den notwendigen Abrechnungsdetails, welche Sie dann für die Beantragung der Kostenrückerstattung an Ihre Krankenkasse einsenden.
Liste der Partnerversicherungen
ASCA sowie das EMR arbeiten mit verschiedenen Partneversicherungen zusammen, welche Leistungen der Komplementärmedizin zurückerstatten. Diese Liste wird von ASCA und dem EMR jährlich aktualisiert.