Qualitätsstandards
Damit sind Sie in guten Händen.Qualitätskontrolle durch schweizerische Kontrollstellen
Zuständig für die Anerkennung und Registrierung von krankenkassenanerkannten Methoden, z.B. die klassische Massage, sind die beiden Kontrollstellen ASCA (Schweizerische Stiftung für Komplementärmedizin) sowie das EMR (Erfahrungsmedizinisches Register). Die beiden Kontrollorganisationen wachen über die Einhaltung der Qualitätsstandards von mehr als 23’000* Gesundheitspraktikerinnen und Gesundheitspraktiker. *Stand Juli 2017
Voraussetzungen und Anforderungen an den Therapeuten
Die Methoden-Anerkennung erfolgt auf Grund eines nachweisbaren theoretischen und praktischen Wissens, welches mit dem Bestehen einer Diplomprüfung bestätigt wird. Voraussetzung einer Diplomausbildung von komplementärmedizinischen Therapieformen ist ein anerkanntes Lehrinstitut.
Einwandfreies Leumundszeugnis
Des weiteren bedarf es zur Anerkennung eines einwandfreien Strafregisterauszugs, des Führens einer Patientenkarte (Dokumentationspflicht, Verlaufskontrolle), einer Berufshaftpflicht sowie der Einhaltung des Berufskodexes.
Regelmässige Weiterbildung
Zur Sicherung eines hohen Qualitätsstandards muss der Therapeut seine Methoden-Anerkennung bei der Kontrollstelle ASCA und EMR jährlich durch eine vorgegebene und absolvierte Anzahl von Weiterbildungsstunden bestätigen lassen. Damit wird sichergestellt, dass die Patientin, der Patient von Therapeuten behandelt werden, deren Behandlungskompetenz dem neusten Stand der Komplementärmedizin entspricht.